Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand März 2026
1. Sprachlicher Hinweis und Rechtsbeziehung
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
2. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen ixmal® SPORT FITNESS HEALTH (im nachfolgenden als ixmal® bezeichnet) und Verbrauchern (im Folgenden als Mitglied bezeichnet) geschlossen werden. Verbraucher ist in diesem Sinne jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (gesetzliche Definition laut § 13 BGB).
3. Vertragspartner
Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag des Mitglieds mit dem jeweils Folgenden Vertragspartner zustande:
- für den Standort in Aschaffenburg:
Nikolaus von Krockow
Würzburger Str. 144
63743 Aschaffenburg
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz für den Standort ixmal® SPORT FITNESS HEALTH Aschaffenburg lautet: DE229489911 - für den Standort in Darmstadt
ixmal® GmbH
Otto-Röhm-Str. 51
64293 Darmstadt
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz für den Standort ixmal® SPORT FITNESS HEALTH Darmstadt lautet: DE301029141 - für den Standort in Dreieich
Nikolaus von Krockow
Benzstr. 60-62
63303 Dreieich
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz für den Standort ixmal® SPORT FITNESS HEALTH Dreieich lautet: DE229489911 - für den Standort in Dreieich Lady Fitness
Nikolaus von Krockow
Robert-Bosch-Str. 5
63303 Dreieich
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz für den Standort ixmal® LADY FITNESS Dreieich lautet: DE229489911 - für den Standort in Würzburg
Nikolaus von Krockow
Gattingerstr. 18
97076 Würzburg
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz für den Standort ixmal® SPORT FITNESS Würzburg lautet: DE229489911
4. Leistungsort und Öffnungszeiten
ixmal® bietet dem Mitglied unterschiedliche Vertragsangebote an, deren Leistungsinhalte in Punkt 5. dieser AGB beschrieben sind und welche je nach gewähltem Vertragsangebot in einer oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Betriebsstätten in Anspruch genommen werden können:
- ixmal® SPORT FITNESS HEALTH, Würzburger Str. 144, 63743 Aschaffenburg
- ixmal® SPORT FITNESS HEALTH, Otto-Röhm-Str. 51, 64293 Darmstadt
- ixmal® SPORT FITNESS HEALTH, Benzstr. 60-62, 63303 Dreieich
- ixmal® SPORT FITNESS HEALTH, Gattingerstr. 18, 97076 Würzburg
- ixmal® LADY FITNESS, Robert-Bosch-Str. 5, 63303 Dreieich
Die Öffnungszeiten sind auf der Internetseite unter https://ixmal.de/ einsehbar.
5. Vertragsangebote und Leistungsbeschreibungen
ixmal® bietet dem Mitglied den Abschluss von Laufzeitverträgen an, die zunächst für die vom Mitglied gewählte Dauer laufen und sich anschließend jeweils stillschweigend verlängern, soweit sie nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer der Vertragsparteien gekündigt werden. Die Mindestlaufzeiten, Vertragsverlängerungsdauern und Kündigungsfristen der Laufzeitverträge sind auf dem Deckblatt zu finden, zudem in Punkt 6. dieser AGB geregelt und werden auch im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt.
5.1. Laufende Nutzungsmöglichkeiten
Der laufende monatliche Grundbeitrag berechtigt das Mitglied, die von ixmal® SPORT FITNESS HEALTH zur Verfügung gestellten Einrichtungen während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Dazu zählen unter anderem die Trainingseinrichtungen, die Umkleiden und die sanitären Einrichtungen der Betriebsstätte während der Öffnungszeiten.
5.2. Zusatzleistungen
5.2.1. Getränkeflatrate
Der optional laufende monatliche Zusatzbeitrag für die Getränkeflat berechtigt zum Verzehr von Wasser und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist von der Getränkeflat genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke. Die Nutzung ist im Rahmen der technischen Verfügbarkeit möglich. Nach jeder Nutzung kann es aus technischen Gründen zu einer kurzen Sperrzeit der Anlage kommen, um eine faire und missbrauchsfreie Nutzung sicherzustellen.
5.2.2. MOREflatrate
Der optional laufende monatliche Zusatzbeitrag für die MOREflatrate berechtigt das Mitglied ausschließlich zur Nutzung der Zusatzleistungen eGym und Power Plate im Heimatstudio, in dem der Mitgliedsvertrag abgeschlossen wurde. Die optionale MOREflatrate ist nur an teilnehmenden Standorten erhältlich. Die Nutzung ist im Rahmen der technischen Verfügbarkeit möglich. Nach jeder Nutzung kann es aus technischen Gründen zu einer kurzen Sperrzeit der Anlage kommen, um eine faire und missbrauchsfreie Nutzung sicherzustellen.
5.2.3. BODYSHAKE Abo
Der optional laufende monatliche Zusatzbeitrag für das BODYSHAKE Abo berechtigt das Mitglied sich beim Verzehr eines Proteinshakes aus dem BODYSHAKE Automaten einen Rabatt von -50% auf den ursprünglichen Ausgangsbetrag zu sichern. Eine Mitnahme dieser Proteinshakes oder die Weitergabe dieser Proteinshakes an Dritte ist von dem BODYSHAKE Abo genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich
gesondert angebotenen Getränke. Die Nutzung ist im Rahmen der technischen Verfügbarkeit möglich. Nach jeder Nutzung kann es aus technischen Gründen zu einer kurzen Sperrzeit der Anlage kommen, um eine faire und missbrauchsfreie Nutzung sicherzustellen.
5.2.4. KAFFEE Abo
Der optional laufende monatliche Zusatzbeitrag für das KAFFEE Abo berechtigt das Mitglied sich beim Verzehr einer Kaffeespezialität aus dem Kaffeeautomaten einen Rabatt von -50% auf den ursprünglichen Ausgangsbetrag zu sichern. Eine Mitnahme dieser Kaffeespezialitäten oder die Weitergabe dieser Kaffeespezialitäten an Dritte ist von dem KAFFEE Abo genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke. Die Nutzung ist im Rahmen der technischen Verfügbarkeit möglich. Nach jeder Nutzung kann es aus technischen Gründen zu einer kurzen Sperrzeit der Anlage kommen, um eine faire und missbrauchsfreie Nutzung sicherzustellen.
5.3. Aktivierungsgebühr
Das Entgelt für die Aktivierungsgebühr ist einmalig zu entrichten. Die Aktivierungsgebühr umfasst die Einrichtung, Aktivierung und die Aushändigung des Zutrittsmediums. Außerdem berechtigt die Aktivierungsgebühr das Mitglied zu einer einstündigen Einweisung an den Trainingsgeräten, nach terminlicher Absprache. Das Zutrittsmedium wird nach Vertragsabschluss in Form einer Membercard mit den Mitgliedsdaten programmiert und dem Mitglied zur weiteren Nutzung übergeben. Die Membercard berechtigt das Mitglied zum Zutritt zur Betriebsstätte. Ohne Mitnahme der Membercard ist der Zutritt zur Betriebsstätte nicht möglich. Die Membercard ist nach regulärer Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückzugeben. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seiner Membercard zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich ixmal® zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion
des Zutrittsmediums gesperrt. Hat das Mitglied schuldhaft das Zutrittsmedium zerstört oder verloren, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,90 EUR zur Zahlung fällig, aufgrund der Neuausstellung und Neuprogrammierung des Zutrittsmediums.
5.4. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkeh-
rende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten. Ist auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen
Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Beginn
des übernächsten Monats nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach weiteren 6 Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.
6. Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
Die Mitgliedschaft läuft jeweils für die vom Mitglied durch die Tarifauswahl ausgewählte Mindestlaufzeit von 1, 12 oder 24 Monaten. Wird die Mitgliedschaft nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit und können dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Die optionale Zusatzleistung läuft von Beginn an auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang der Kündigungserklärung.
7. Fälligkeiten der Beiträge & Entgelte, Zahlungsmethoden und Zahlungsverzug
Die Mitgliedsbeiträge, bestehend aus dem Grundbeitrag und ggf. dem Zusatzbeitrag, werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss und die Aktivierungsgebühr werden zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag für den zweiten Kalendermonat fällig. Die vertraglich vereinbarten Beiträge und Entgelte werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Bei vom Mitglied verschuldeten Rücklastschriften berechnet ixmal® dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren und behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen unter anderem die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Gerät das Mitglied im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als zwei monatlichen Mitgliedsbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
8. Kosten und Umsatzsteuer
Sämtliche Kosten, die für die unterschiedlichen Angebote berechnet werden, werden während des Bestellprozesses angezeigt. Sämtliche Beiträge und Entgelte beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent. Es gilt der jeweils geltende Umsatzsteuersatz.
9. Zustandekommen eines Vertrages
ixmal® bietet Vertragsabschlüsse sowohl über den Fernabsatz (z.B. das Internet) an, wie auch Vertragsabschlüsse in der Betriebsstätte, welche sich wie folgt unterscheiden:
9.1. Vertragsabschluss in der jeweiligen Betriebsstätte
ixmal® bietet neben dem Vertragsabschluss über den Fernabsatz auch Vertragsabschlüsse in der Betriebsstätte an. Der Vertragsabschluss kommt in diesen Fällen zustande, indem das Mitglied auf dem angezeigten Unterschriftsfeld unterschreibt. Dem Mitglied steht in diesem Fall kein Widerrufsrecht zu. ixmal® kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt ixmal® das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zustande.
9.2. Vertragsabschluss über das Internet
Für Vertragsabschlüsse über das Online-Buchungsformular unter www.ixmal.de gelten die folgenden Regelungen: Mit dem vollständigen Durchlaufen der unter den nachfolgenden Punkten beschriebenen Vertragsabschlussprozedur nimmt der Interessent das vom Studio gemachten Vertragsabschlussangebot an, sodass mit vollständigem Durchlaufen der beschriebenen Prozedur der Vertragsabschluss zu Stande kommt. Dem Mitglied steht in diesem Fall ein Widerrufsrecht entsprechend der Widerrufsbelehrung von ixmal® zu.
a. Sowohl die Darstellung der Tarifmodelle als auch der Zusatzleistungen auf der ixmal® Website stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch das Mitglied dar. Nach dem Klick auf das Auswahlfeld „jetzt Mitglied werden“ oder „jetzt Angebot sichern“ wird eine Auswahlseite angezeigt, auf welcher sich der Interessent zunächst für sein zukünftiges Vertragsstudio entscheidet. Der Interessent kann im Rahmen der Online-Buchung zwischen verschiedenen Tarifmodellen und Zusatzleistungen auswählen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und vor Abgabe des Angebots hat der Interessent die Möglichkeit, die von ihm angegebenen Daten und/oder das ausgewählte Tarifmodell/Zusatzleistungen zu ändern bzw. zu korrigieren. Wird zum Zeitpunkt des Durchlaufens des Prozesses nur ein Tarif angeboten, wird dieser automatisch ausgewählt, da es der einzig verfügbare Tarif ist. In allen anderen Fällen wird durch Anklicken des Feldes „Tarif wählen“ ein Tarif ausgewählt.
b. Nach dem der Nutzer den gewünschten Tarif ausgewählt hat, gibt der Nutzer seine persönlichen Daten (Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) in ein Online-Formular ein. Im Anschluss wird der Bestellprozess durch einen Klick auf die Schaltfläche „Weiter“ fortgeführt.
c. Es folgt eine weitere Seite, auf welcher das Mitglied weitere Daten hinzufügt (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Bankverbindung). Das SEPA-Lastschriftmandat wird durch Anklicken des darunter liegenden Auswahlfeldes bestätigt. Weiter wird ein Auswahlfeld zur Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzvereinbarung sowie der Widerrufsbelehrung angezeigt, welche akzeptiert werden müssen. Zudem bestätigt der Nutzer, dass er bei Abschluss des Vertrages volljährig ist.
d. Das Mitglied gibt ein verbindliches, auf den Abschluss eines Mitgliedsvertrags gerichtetes Angebot ab, indem nach Auswahl des jeweiligen Pakets auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ geklickt wird.
e. Vor dem Absenden der Abgabe eines verbindlichen Angebots hat der Interessent die Möglichkeit durch Betätigen der angezeigten „Zurück“-Taste nach Kontrolle der Angaben wieder zu der Internetseite zu gelangen, auf der alle erforderlichen Angaben erfasst wurden, um Eingabefehler zu berichtigen bzw. hat der Interessent die Möglichkeit durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abzubrechen.
f. Nach dem Absenden des Antrages eines verbindlichen Angebots übersendet ixmal® eine Bestätigung, welche gemeinsam mit dem unterschriebenen Mitgliedschaftsvertrag per E-Mail übersendet wird. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an ixmal® zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit ixmal®. ixmal® kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt ixmal® das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zustande. Die im Falle einer Buchung über das Onlineportal eingegebenen Daten des Mitglieds werden von ixmal® gespeichert. Die Buchungsdaten
und die AGB werden dem Mitglied zudem im Rahmen der Buchungsbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse geschickt.
10. Hausordnung und Weisungsberechtigung
Für alle Mitglieder gilt die Hausordnung, die in der Betriebsstätte gut sichtbar aushängt und in der Mitglieder-App veröffentlicht ist. Die
Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Trainingsgeräte und der Einrichtung. Das anwesende Personal
ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung des geordneten Betriebsablaufs, der Ordnung und Sicherheit oder der Einhaltung der
Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Zuwiderhandlung und Verstöße gegen die
Hausordnung stellen einen wichtigen Grund dar, der ixmal® zu einer fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt. ixmal® behält sich
das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.
11. Übertragbarkeit der Nutzungsrechte und Schadensersatz
Die Nutzungsrechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Membercard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung, d.h. der Überlassung der Membercard an einen nicht berechtigten Dritten, ist ixmal® berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 EUR geltend zu machen. Bei Dauerverstößen gilt die Vertragsstrafe an einem jeden Montag einer Woche als neu verwirkt. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ixmal® tatsächlich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Schadensersatzansprüche, die aus der Zuwiderhandlung resultieren, bleiben hiervon unberührt. Insbesondere stellt eine schuldhafte Zuwiderhandlung einen wichtigen Grund dar, der ixmal® zu einer fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt.
12. Persönliche Veränderungen
Das Mitglied hat ixmal® Änderungen seiner Bankverbindung, der Anschrift sowie seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Hierfür hält ixmal® unter www.ixmal®.de/kontakt ein Formular bereit, welches das Mitglied online übermitteln kann. Weiter kann das Mitglied eine Änderung der Mitglieds- und Bankdaten über die Mitglieder-App einreichen.
13. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
14. Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
15. Aktionstarif
Bei Abschluss eines Aktionstarifes gelten zusätzlich die jeweiligen Aktionsbestimmungen.
16. Entgeltanpassung
Das Studio ist berechtigt, das zu zahlende monatliche Entgelt, jährlich um 1,00 EUR zu erhöhen.
17. Höhere Gewalt
Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Währenddessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
18. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
19. Mitgliederverwaltung
Die Mitgliederverwaltung ist per E-Mail unter: support@ixmal.de zu erreichen.
20. Streitbeilegungsverfahren
ixmal® nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch auf eine für das Mitglied zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851/7957940, Fax 07851/7957941, www.universalschlichtungsstelle.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
21. Gewerbliche Dienstleitungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
22. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Mitgliedsvertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
23. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Mainaschaff, den 09.03.2026